Das Ortsgericht in Biebertal
Ein Interview mit dem aktuellen Ortsgerichtsvorsteher Heinrich Marx am 8. Oktober 2026
Innerhalb Deutschlands gibt es Ortsgerichte ausschließlich in Hessen. Sie unterstehen nicht der kommunalen Verwaltung, sondern dem jeweils zuständigen Amtsgericht, in unserem Fall also dem Amtsgericht Gießen. Damit ist in der Hierarchie über die Landesgerichte und das Oberlandesgericht der Hessische Minister der Justiz der höchste Vorgesetzte. Die Ortsgerichte setzen sich zusammen aus dem Vorsteher und mindestens drei weiteren Mitgliedern. Allesamt haben sie den Status von Ehrenbeamten.
Heinrich Marx, Ortsgerichtsvorsteher in Biebertal.
Das Amtsgericht in Gießen, zuständig für u.a. zivilrechtliche Vorgänge.
Ortsgerichte sind ein Beispiel für praktizierte Bürgernähe - ausnahmslos in Hessen.
Ortsbeirat: In einem Flyer des Hessischen Justizministeriums wird die Institution Ortsgericht als bürgernahe Einrichtung innerhalb der Gerichtsbarkeit bezeichnet. Ist das politische Werbung oder erfüllen Ortsgerichte tatsächlich den Auftrag der "Bürgernähe"?
Heinrich Marx: Doch! Die Feststellung des Justizministers Christian Heinz ist durchaus korrekt. Die Ortsgerichte stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Kommune und Amtsgericht dar, da sie als vereidigte Ehrenbeamte Aufgaben in direkter Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern übernehmen, die in den anderen Bundesländer beispielsweise nur durch Standesämter oder Notare erledigt werden können. Soll heißen: Für die Bürgerschaft bringt der Kontakt mit dem Ortsgericht nicht nur zeitliche und kommunikative, sondern durchaus auch finanzielle Vorteile.
Ortsbeirat: Als Ortsgerichtsvorsteher mit eigenen Sprechstunden im Verwaltungsgebäude in Rodheim sind SIe ja hinlänglich der Bürgerschaft bekannt. Können Sie uns kurz die weiteren Mitglieder des Biebertaler Ortsgerichts nennen?
Marx: In Biebertal gibt es neben dem Ortsgerichtsvorsteher zwei Stellvertreter: Herr Klaus Bloch (Frankenbach) und Herr Heiko Mattern (Fellingshausen). Weitere Mitglieder sind die Herren Dieter Bender (Rodheim-Bieber), Bernd Hänsel und Frank Kienholz, beide aus Fellingshausen. Stellvertreter und Mitglieder werden übrigens auch als "Schöffen" bezeichnet. Der Idealfall wäre natürlich, wenn alle Ortsteile vertreten wären, was aber leider nicht gelungen ist.
Ortsbeirat: Kann denn jede Bürgerin / jeder Bürger Mitglied im Ortsgericht oder Ortsgerichtsvorsteher/in bzw. Stellvertreter/in werden?
Marx: Folgende Voraussetztungen gelten: Allgemeines Vertrauen, Unbescholtenheit, Lebenserfahrung. Sie sollen überdies vertraut sein mit Schätzungen von Grundstücken und Gebäuden. Dazu gehört u.a. auch eine vorhandene Ortskundigkeit. Mitglieder des Ortsgerichtes werden auf Vorschlag der Gemeinde (Gemeindeparlament) durch die Leitung des zuständigen Amtsgerichts für eine Amtsdauer von 10 Jahren ernannt.
Ortsbeirat: Und was sind nun die wichtigsten und häufigsten Aufgaben bzw. Tätigkeiten eines Ortsgerichtes?
Marx: An erster Stelle stehen sicherlich Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften. In der Praxis heißt das: Das Ortsgericht beglaubigt Urkunden, Grundschuldbestellungen und -löschungen sowie Änderungen für das Vereinsregister (=personelle Wechsel im geschäftsführenden Vorstand von eingetragenen Vereinen).
Wichtig ist aber: Das Ortsgericht ist nicht befugt, Beglaubigungen von Abschriften aus dem Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde) vorzunehmen. Dies ist nur durch das zuständige Standesamt möglich.
Häufige Dienstleistungen sind auch Schätzungen von bebauten und unbebauten Grundstücken, z.B. wenn an einen Verkauf der privaten Liegenschaft gedacht ist oder in einer Erbengemeinschaft Uneinigkeit über den Wert des Objekts herrscht. Wichtig: In Schätzungssachen werden grundsätzlich 3 Ortsgerichtsmitglieder tätig. Über die erfolgte Schätzung erstellt das Ortsgericht eine Schätzungsurkunde, die alle wesentlichen Angaben zum betroffenen Haus, Grundstück etc. enthält.
Ortsbeirat: Und wie ist das bei der Feststellung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen?
Marx: Auch hier wird das Ortsgericht auf Antrag von Beteiligten oder einer Behörde tätig und begleitet das Einrichten fester Grenzzeichen. Wie bei Schätzungen sind auch in diesen Fällen 3 Mitglieder des Ortsgerichtes erforderlich.
Ortsbeirat: Hat das Ortsgericht auch Verpflichtungen gegenüber dem Amtsgericht und wenn "Ja" - bei welchen Vorgängen?
Marx: Es geschieht zwar relativ selten, aber das Amtsgericht kann in bestimmten Fällen die Unterstützung des Ortsgerichts bei der
Klärung von Besitzverhältnissen, sowie bei der Erstellung von Nachlassinventaren und Vermögensverzeichnissen anfordern. Auch gutachterliche Stellungnahmen für vom Amtgericht zu treffende Entscheidungen sind denkbar.
Ortsbeirat: Sicherlich sind Sie doch auch bei Sterbefällen und Nachlasssicherungen eingebunden?
Marx: So ist es! Gerade das Erstellen von Sterbefallanzeigen kommt leider sehr häufig vor. Wir bekommen vom gemeindlichen Standesamt die Meldung über einen Todesfall und dokumentieren dies mit der erwähnten Sterbefallanzeige gegenüber dem Amtsgericht. Damit verbunden sind nicht selten auch Beglaubigungen für Erbausschlagungen.
Wenn bei einem Sterbefall z.B. keine Angehörigen auffindbar sind oder Unbefugte sich widerrechtlich ein etwaiges Erbe aneignen wollen, kann das Ortsgericht zur Nachlassicherung herangezogen werden. Das sind zum Glück aber Vorgänge mit höchstem Seltenheitswert.
Ortsbeirat: Spielt das Ortsgericht auch bei Testamentseröffnungen eine Rolle?
Marx: Nein, absolut nicht. Das ist eine Angelegenheit für das Amtsgericht. Wir sind da außen vor.
Ortsbeirat: Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch, Herr Marx. Sie haben uns, dem Ortsbeirat, und sicherlich auch vielen Bürgerinnen und Bürgern in Biebertal mit Ihren Erläuterungen und Auskünften sehr geholfen.
Ihr Kontakt zum Ortsgericht
Ortsgericht Biebertal
Mühlbergstraße 9, 35444 Biebertal
Tel.: 06409 69-99
Mobil: 0170 4404563
Email: ortsgericht(at)biebertal.de
Ortsgerichtsvorsteher:
Heinrich Marx
Termine nach Vereinbarung; dienstags 15:15 - 18:00 Uhr (Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung 1. OG, Zi-Nr.2)
Termine auch außerhalb der Sprech-stunde möglich. Bei eingeschränkter Mobilität auf Wunsch bei Ihnen zu Hause gegen eine geringe zus. Gebühr.
Anmerkung der Redaktion:
Weitere Details zu den Ortsgerichten in Hessen erhalten Sie im aktuellen Flyer des Justizministeriums.
Bilder auf dieser Seite:
H.Marx: privat; Rathaus: W.Senger; Sonstige: Internet (freie Bilder)
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