Aufgaben und Möglichkeiten des Ortsbeirates
Beratung
Der Ortsbeirat verpflichtet sich selbst, über alle anstehenden Themen und Sachverhalte in fairen und respektvollen Diskussionen zu beraten und Ergebnisse zu definieren. Besagte Themen und Sachverhalte werden unmittelbar aus dem Ortsbeirat selbst oder aus der Bevölkerung beraten. In der Regel versteht sich jedoch der Ortsbeirat 2026 nicht als Anlauf-stelle für private Angelegenheiten.
Mitbestimmung
Die aus den Beratungen bzw. internen Dis-kussionen resultierenden Ergebnisse werden - abhängig von der jeweiligen Thematik - den Gremien bzw. der Verwaltung der Gemeinde Biebertal zeitnah vorgestellt. Je nach Art des Anliegens kann die Vorstellung persönlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen.
Entscheidung
Das jeweiige Gemeindegremium und/oder die Verwaltung entscheidet über die Anliegen des Ortsbeirates. Der Ortsbeirat selbst hat keine Entscheidungsgewalt zu Vorhaben und Anliegen, die in den Aufgabenbereich und die Entscheidungsgewalt der gemeindlichen Gremien bzw. in die der Verwaltung fallen.
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