Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in der Großgemeinde Biebertal
Die derzeitig gültige Fassung der Geschäftsordnung für die Biebertaler Ortsbeiräte datiert aus dem Jahr 2013. Sie regelt verbindlich die Aufgaben und Befugnisse der Ortsbeiräte, die Pflicht der Mitglieder zur Teinahme an den Sitzungen, die Treue- und Verschwiegenheitspflicht, die Ortsbeirats-Struktur, den Vorsitz mit Stellvertretung, die Sitzungen des Ortsbeirates sowie dessen Beschlussfähigkeit. Des Weiteren beinhaltet die Geschäftsordnung Regelungen zur Sitzungsteilnahme und zum Ablauf der Sitzungen. Ergänzend ist das Ordnungs- und Hausrecht festgelegt. Vorgaben zur Sitzungsdokumentation (Protokollführung) und diverse Schlussbestimmungen vervollständigen das Regelwerk. Der komplette Text ist in der website der Gemeinde Biebertal eingepflegt und kann über das Anklicken des untenstehenden Buttons eingesehen und heruntergeladen werden.
Bitte den Butten anklicken. Sie gelangen damit auf den entsprechenden Abschnitt in der Homepage der Gemeinde Biebertal.
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